Ermittlung der günstigsten gesetzlichen Krankenkasse
Der Krankenkassenwechsel ist nicht kompliziert, es gilt allerdings, einige Regeln zu beachten. Beim Wechsel in eine andere Krankenkasse kann man einige Hundert Euro im Jahr sparen. Aus diesem Grund bieten wir den Service an um alle Risiken auszuschließen und um Ihren Geldbeutel zu schonen.
Vergleichen Sie doch einmal die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Unser Service:- Kündigung der alten Krankenkasse und Beitritt einer günstigeren Krankenkasse
- Beratungen zur Krankenzusatzversicherung (besserer Versicherungsschutz)
- Niedrigere Abgaben für Arbeitnehmer –und geber
Seit Anfang 2002 besteht grundsätzlich eine 18-monatige Bindungsfrist an eine Kasse. So lange müssen Versicherte bei diesen Anbieter bleiben. Erst danach ist ein Wechsel möglich. Erhöht die Kasse allerdings den Beitragssatz, kann der Versicherte sie mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende die Kasse wechseln – dank des sogenannten Sonderkündigungsrechts. Hat die Versicherung beispielsweise zum 1. Januar die Beitrage angehoben, ist ein Wechsel frühestens zum 1. April möglich.
Wichtig: am besten per Einschreiben / Rückschein kündigen.